Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen von Digital Dreamers Simon Schweizer, Solitudeallee 4, 71636 Ludwigsburg (nachfolgend „Rushr") für die webbasierte Software „rushr" im Folgenden auch „Rushr-Software" oder „Software".

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Rushr-Software.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen, die hiervon abweichen, erkennt Rushr vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung nicht an.

1.3 Im Geltungsbereich dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Rushr" ist das o. g. Unternehmen, das die nachfolgend beschriebene Software als Dienstleister bereitstellt.
  • „Rushr-Software" oder „Software" ist die unter der URL rushr.app abrufbare webbasierte Bestellsoftware.
  • „Gastronomiebetrieb" sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die ihre Produkte und Dienstleistungen unter Nutzung der Rushr-Software an ihre Gäste verkaufen. Der Gastronomiebetrieb ist Vertragspartner von Rushr im Rahmen eines Software-as-a-Service-Verhältnisses.
  • „Gast" sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die Leistungen des Gastronomiebetriebs unter Nutzung der Rushr-Software erwerben oder an einem Erwerb Interesse haben. Der Gast ist Kunde des Gastronomiebetriebs, nicht von Rushr.

2. Klarstellung zur Natur des Dienstes

2.1 Software-as-a-Service (SaaS)

Rushr stellt Gastronomiebetrieben eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur digitalen Bestellabwicklung bereit. Die Rushr-Software ist ein technisches Werkzeug, das der Gastronomiebetrieb für seine eigene Geschäftstätigkeit nutzt.

2.2 Keine Vermittlungstätigkeit

Rushr vermittelt nicht zwischen Gastronomiebetrieben und deren Gästen. Es besteht kein Vermittlungsverhältnis im rechtlichen Sinne. Rushr führt Gastronomiebetriebe und Gäste nicht zusammen.

2.3 Bestehender Kundenkontakt

Der Gast befindet sich bei Nutzung der Rushr-Software bereits physisch im Gastronomiebetrieb. Der Kontakt zwischen Gast und Gastronomiebetrieb besteht unabhängig von der Rushr-Software. Die Rushr-Software ermöglicht lediglich die digitale Abwicklung einer Bestellung, die der Gast auch auf anderem Wege (mündlich, schriftlich) aufgeben könnte.

2.4 Kein Marktplatz

Rushr ist kein Marktplatz und keine Vermittlungsplattform. Der Gast hat über die Rushr-Software keinen Zugang zu anderen Gastronomiebetrieben und kann nicht zwischen verschiedenen Gastronomiebetrieben wählen. Jeder Gastronomiebetrieb nutzt die Rushr-Software als eigenständige, separate Lösung.

2.5 White-Label-Charakter

Die Rushr-Software wird vom Gastronomiebetrieb als dessen eigene digitale Bestelllösung genutzt. Der Gast interagiert primär mit dem Gastronomiebetrieb, nicht mit Rushr.

2.6 Vertragsverhältnisse

Der Kaufvertrag über Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Gastronomiebetrieb zustande. Rushr ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Rushr-Software bietet Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, direkt vor Ort (z.B. am Tisch im Restaurant) den Bestellvorgang via QR-Code inkl. direkter Bezahlung durchzuführen. Die Zahlungen für die Leistungen werden hierbei über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Für die Nutzung der Rushr-Software durch den Gastronomiebetrieb ist keine Grundgebühr vorgesehen. Die Durchführung einer Bezahlung über die Rushr-Software führt zu einem Anspruch auf eine Servicegebühr von Rushr gegenüber dem Gastronomiebetrieb. Eine Vertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Verwendung der Rushr-Software erfolgt über eigene Hardware des Gastronomiebetriebs, z.B. Tablet oder Smartphone.

3.2 Rushr wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der zwischen Gastronomiebetrieben und Gästen geschlossenen Verträge. Diese Verträge kommen ausschließlich zwischen diesen Parteien zustande.

3.3 Die Verfügbarkeit der Rushr-Software liegt bei 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die Rushr nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage). Rushr wird sich bemühen, sämtliche planbaren Wartungsarbeiten zu möglichst besuchsarmen Zeiten durchzuführen und diese möglichst kurz zu halten.

Teil 2 – Vertrag zwischen Rushr und den Gastronomiebetrieben

4. Vertragsgegenstand

4.1 Rushr stellt Gastronomiebetrieben über seine Software die Möglichkeit zur Bewerbung und zum Verkauf ihrer Waren und sonstigen Leistungen an die Gäste zur Verfügung. Der Gastronomiebetrieb handelt selbstständig und unterliegt bei der Durchführung der von ihm angebotenen Leistungen – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht den Weisungen von Rushr. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen oder zwingender gesetzlicher Regelungen, ist der Gastronomiebetrieb in der Ausgestaltung seiner Tätigkeit und der Vertragsinhalte zwischen ihm und dem Gast völlig frei; dies gilt insbesondere für Dauer, Zeitpunkt und Art der Leistungen, sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Der Gastronomiebetrieb hat die Möglichkeit, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige ggf. notwendige Rechtstexte einzubinden, die im Verhältnis zu den Gästen gelten sollen.

4.2 Rushr wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner eines zwischen dem Gast und dem Gastronomiebetrieb geschlossenen Vertrags, weshalb Rushr keinerlei Belehrungspflichten aus diesen Rechtsverhältnissen (z. B. im Hinblick auf Verbraucherrechte) treffen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gastronomiebetrieb und dem Gast zustande.

5. Registrierung

5.1 Gastronomiebetriebe können einen Account in der Rushr-Software anlegen. Durch die Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Gastronomiebetrieb und Rushr zustande.

5.2 Die Registrierung als Gastronomiebetrieb ist ausschließlich volljährigen natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten, die in ihrer Eigenschaft als Unternehmer handeln. Verbraucher / Privatpersonen sind nicht zur Registrierung als Gastronomiebetrieb berechtigt. Rushr behält sich das Recht vor, die Unternehmenseigenschaft durch das Einfordern geeigneter Nachweise zu überprüfen.

5.3 Nach der Registrierung und dem Onboarding beim Zahlungsdienstleister kann der Gastronomiebetrieb ein Profil erstellen und ist zur Bewerbung und zum Verkauf seiner Waren und Dienstleistungen berechtigt.

5.4 Der Gastronomiebetrieb kann seinen Account auch in der Weise anlegen, dass hierüber mehrere Standorte mit jeweils eigenen Angeboten bearbeitet werden können über die separate Bestellungen möglich sind. Hierbei wird jeder Standort nach Maßgabe der Ziffer 5.3 eingerichtet.

6. Servicegebühr, Fälligkeit und Verzug

6.1 Sofern für die Registrierung separate Kosten anfallen, wird der Gastronomiebetrieb hierüber im Registrierungsprozess informiert.

6.2 Sofern über die Rushr-Software zwischen Gastronomiebetrieb und Gast ein entgeltliches Vertragsverhältnis zustande kommt, ist der Gastronomiebetrieb verpflichtet, eine Servicegebühr an Rushr zu entrichten, deren Höhe innerhalb der Rushr-Software separat mitgeteilt wird. Rushr stellt dem Gastronomiebetrieb regelmäßige Abrechnungen der vereinnahmten Servicegebühren zur Verfügung. Änderungen der Gebühren werden dem Gastronomiebetrieb rechtzeitig vor deren Inkrafttreten per Mail angezeigt.

6.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei über den Zahlungsdienste-Anbieter „Stripe Connect" (https://stripe.com/docs/connect). Hierbei wird die Bezahlung der über die Rushr-Software abgeschlossenen Verträge über Stripe Connect – ggf. unter Zwischenschaltung weiterer Zahlungsdienste-Anbieter – von Stripe Connect vereinnahmt. Anschließend zahlt Stripe Connect den vereinnahmten Betrag unter Abzug der vereinbarten Servicegebühr an den Gastronomiebetrieb aus. Die Servicegebühr erhält Rushr direkt von Stripe Connect.

6.4 Der Widerruf, die Kündigung oder die sonstige Beendigung eines Vertragsverhältnisses gegenüber dem Gastronomiebetrieb seitens des Gastes hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit Rushr und die zu entrichtende Servicegebühr, es sei denn, Rushr hat die Vertragsbeendigung zu vertreten.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der Nutzungsvertrag zwischen Gastronomiebetrieb und Rushr auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung hat auf bereits geschlossene Verträge zwischen Gastronomiebetrieb und Gast und auf die daraus resultierende Gebührenpflicht gegenüber Rushr keine Auswirkungen.

7.2 Nach Vertragsbeendigung wird der Account des Gastronomiebetriebs innerhalb eines Monats gelöscht, es sei denn, dass mit dem Account noch unbeendete Abrechnungsvorgänge verbunden sind. Im letztgenannten Fall wird der Account frühestens nach vollständiger Abwicklung der Gebührenzahlung gelöscht. Die Informationen des Accounts werden – mit Ausnahme der Abrechnungen und der sonstigen aufbewahrungspflichtigen Informationen – unwiderruflich gelöscht. Es obliegt dem Gastronomiebetrieb, diese Informationen vorab anderweitig zu sichern.

8. Rechte und Pflichten des Gastronomiebetriebs

8.1 Der Gastronomiebetrieb hat dafür zu sorgen, dass alle von ihm eingestellten Inhalte, Waren und Leistungen mit dem geltenden Recht (insb. Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und Urheberrecht) vereinbar sind und keine entgegenstehenden Drittrechte bestehen. Der Gastronomiebetrieb muss insbesondere vollumfänglich zur Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Bilder und Texte) sowie sonstigen Daten und Unterlagen berechtigt sein. Darüber hinaus müssen auch die angebotenen Leistungen selbst mit dem geltenden Recht vereinbar sein. Insbesondere muss der Gastronomiebetrieb zur Erbringung der jeweiligen Leistung qualifiziert sein und die in seinem Land geltenden rechtlichen Bedingungen (v.a. behördliche Genehmigungen) zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erfüllen.

8.2 Inhalte und Angebote, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig. Rushr ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Vorankündigung zu sperren oder löschen.

8.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichten dieser Ziffer ist Rushr zur fristlosen Kündigung des Vertrags (außerordentliche Kündigung) oder zur Sperrung des Accounts oder zur Löschung einzelner Inhalte berechtigt. Die jeweilige Sanktionsmaßnahme steht im freien Ermessen von Rushr, wobei Art und Schwere des Verstoßes berücksichtigt werden.

Teil 3 – Rechtsverhältnis zwischen Rushr und Gast

9. Registrierung und Leistungsgegenstand

9.1 Gäste erstellen in der Regel keinen eigenen Account in der Rushr-Software, da die Bestellfunktion direkt genutzt werden kann.

9.2 Der Zahlungsdienstleister bietet dem Gast beim Checkout die Möglichkeit, künftige Bezahlvorgänge durch die Anlage eines Link Accounts schneller abzuwickeln. Hierdurch wird jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen Rushr und dem Gast begründet.

9.3 Leistungsgegenstand des Nutzungsverhältnisses ist ausschließlich die Zurverfügungstellung und die Pflege der Software-Inhalte und -funktionen. Verträge über die Durchführung einzelner entgeltlicher Vertragsleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Gastronomiebetrieb zustande.

10. Pflichten des Gastes

10.1 Der Gast ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Der Gast hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass sein Account nur von ihm selbst benutzt wird. Er hat seine Zugangsdaten und die von ihm hinterlegten Daten vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Daten haben. Verletzt der Gast diese Pflicht schuldhaft, ist er selbst für hieraus entstehende Schäden verantwortlich.

10.2 Der Gast ist ferner verpflichtet, die Rushr-Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck zu verwenden und bei der Nutzung sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Jegliche über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Gast untersagt:

  • sich mehrfach unter verschiedenen Identitäten zu registrieren;
  • falsche oder irreführende Behauptungen zu verbreiten;
  • die Rushr-Software zu Werbezwecken oder sonstigen kommerziellen Zwecken zu nutzen;
  • bei der Nutzung gegen diese AGB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen;

10.3 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Ziffer ist Rushr zur vorübergehenden Sperrung des Gast-Accounts bzw. des Versands elektronischer Nachrichten oder zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt. Die Sanktionsmaßnahme richtet sich nach Art, Schwere und Dauer bzw. Anzahl des Verstoßes / der Verstöße und wird von Rushr nach eigenem Ermessen ausgewählt. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses bleibt im Falle einer Sperrung des Gast-Accounts oder des Versands elektronischer Nachrichten unberührt.

11. Kündigung des Nutzungsvertrags

Rushr und der Gast sind jederzeit zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt. Verträge zwischen Gast und Gastronomiebetrieb bleiben von dieser Kündigung unberührt.

Teil 4 – Haftung und Haftungsfreistellung

12. Haftung und Freistellung

12.1 Rushr haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.

12.2 Verletzt Rushr fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Rushr nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist eine Haftung von Rushr ausgeschlossen.

12.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Rushr für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

12.5 Der Gastronomiebetrieb / der Gast stellt Rushr von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen Rushr aufgrund von deren rechts- oder vertragswidrigen Handlungen geltend gemacht werden.

Teil 5 – Datenschutz und Schlussbestimmungen

13. Datenschutz

Rushr behandelt die personenbezogenen Daten der Gäste und Gastronomiebetriebe vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe dieser Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages. Näheres ist der Datenschutzerklärung von Rushr zu entnehmen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Auf die Verträge zwischen Rushr und dem Gastronomiebetrieb / dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

14.2 Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Rushr und dessen Vertragspartner am o. g. Sitz von Rushr.

14.3 Rushr ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Gastronomiebetrieb ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

15. Gesetzliche Pflichtinformationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Rushr ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Die E-Mail-Adresse von Rushr ist der Überschrift dieser Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

Stand: Januar 2026